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Pfändungsbeschluss gegen einen Drittschuldner

См. также в других словарях:

  • Arrestatorium — Der Pfändungs und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PfÜ) ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung im Zivilprozessrecht. Er wird auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht erlassen. Im öffentlichen Recht können Behörden… …   Deutsch Wikipedia

  • Forderungspfändung — Der Pfändungs und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PfÜ) ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung im Zivilprozessrecht. Er wird auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht erlassen. Im öffentlichen Recht können Behörden… …   Deutsch Wikipedia

  • PfÜB — Der Pfändungs und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PfÜ) ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung im Zivilprozessrecht. Er wird auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht erlassen. Im öffentlichen Recht können Behörden… …   Deutsch Wikipedia

  • Pfüb — Der Pfändungs und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PfÜ) ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung im Zivilprozessrecht. Er wird auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht erlassen. Im öffentlichen Recht können Behörden… …   Deutsch Wikipedia

  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss — Der Pfändungs und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PfÜ) ist in Deutschland ein Rechtsinstitut der Zwangsvollstreckung im Zivilprozessrecht. Er wird auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht erlassen. Im öffentlichen Recht können… …   Deutsch Wikipedia

  • Kontopfändung — ist im deutschen Recht die Beschlagnahme eines Bankkontos des Schuldners (Kontoinhabers) im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch einen gerichtlich erwirkten Pfändungsbeschluss nach § 829 ZPO (meistens in Verbindung mit einem… …   Deutsch Wikipedia

  • Zwangsvollstreckung — Zwạngs|voll|stre|ckung 〈f. 20〉 Vollstreckung im Konkursverfahren; Sy 〈schweiz.〉 Schuldbetreibung * * * Zwạngs|voll|stre|ckung, die (Rechtsspr.): Verfahren, bei dem mit staatlichem Zwang die Ansprüche einer Privatperson durchgesetzt werden. * *… …   Universal-Lexikon

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